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3D Vermessung Deutschland

Lösung für Immobilienmakler

Grundrisse und 3D-Aufmaß für Immobilienmakler: Objekte vollständig dokumentiert

Gute Vermarktung beginnt mit verlässlichen Unterlagen. Wir erfassen Objekte digital und liefern Grundrisse und Flächenübersichten, auf die Sie Ihr Exposé stützen können.

Objekt für Ihr Exposé anfragen
Rohbaunahes Wohngebäude während eines digitalen Aufmaßes

Ein gutes Exposé überzeugt durch Klarheit: Grundriss, Flächen, Raumaufteilung, Ausstattung. Bei Bestandsobjekten fehlt häufig genau das. Verkäufer haben alte Skizzen, Pläne weichen vom Ist-Zustand ab, und Interessenten fragen nach Maßen, die der Makler erst nachmessen müsste. Das kostet Zeit, die im Vertrieb fehlt.

Mit einem Laserscan erhalten Sie einen maßstäblichen Grundriss, der zur Vermarktung passt, und, wenn gewünscht, einen digitalen 3D-Rundgang. Beides sind unterschiedliche Produkte: Der Grundriss ist die Zeichnung, der Rundgang ist eine Visualisierung zum Ansehen und kein Aufmaß. Wir erklären Ihnen, welche Ergebnisse für Ihre Objekte sinnvoll sind.

Typische Herausforderungen

Wo Bestandsunterlagen in Ihrer Rolle haken

  • Pläne fehlen oder stimmen nicht

    Verkäufer reichen oft Skizzen oder Baupläne ein, die nicht dem aktuellen Stand entsprechen. Interessenten bemerken Abweichungen spätestens bei der Besichtigung.

  • Zeitaufwand für eigenes Aufmaß

    Selbst messen kostet Zeit und liefert selten Pläne in Exposé-Qualität. Zeit, die für Akquise und Beratung fehlt.

  • Unklare Flächenangaben

    Angaben aus Altunterlagen sind oft ungenau. Eine unsaubere Fläche im Exposé kann zu Rückfragen und Misstrauen führen.

  • Schwierige Objekte ohne Standardgrundriss

    Dachgeschosse, Altbauten mit Anbauten oder Gewerbeeinheiten lassen sich schwer verständlich darstellen. Ohne guten Plan bleibt der Eindruck diffus.

  • Online-Wettbewerb um Aufmerksamkeit

    Portale bieten viele Objekte. Ein klarer Grundriss und eine verständliche Darstellung helfen, dass Interessenten länger bleiben und gezielter anfragen.

Anforderungen

Was in Ihrer Rolle zählt

  • Aktuelle, einheitliche Grundrisse für Exposés
  • Flächenangaben mit offengelegter Berechnungsgrundlage
  • Optionale virtuelle Rundgänge zur Besichtigungsvorbereitung
  • Schnelle, planbare Lieferung

Ergebnisse

Was Sie erhalten

  • Grundrisse als PDF (und DWG auf Wunsch)
  • Flächenübersicht
  • Optional: Matterport-Rundgang

Typische Szenarien

Wofür Sie uns beauftragen

  • Verkaufsvorbereitung für Bestandsobjekte
  • Mehrfamilienhäuser mit lückenhaften Altplänen
  • Gewerbeobjekte mit unklaren Flächen

Ihr Nutzen

Warum digitale Bestandsdaten

Weniger Rückfragen von Interessenten und weniger Diskussionen über Flächen, weil die Unterlagen nachvollziehbar sind.

Zusammenarbeit

So läuft die Zusammenarbeit konkret

Vom Objekttermin zum Exposé-Grundriss

Wir stimmen den Termin mit Ihnen oder dem Eigentümer ab. Der Scan benötigt Zugang zu allen Räumen, die im Exposé gezeigt werden sollen. Möbel dürfen stehen bleiben, wirken sich aber auf die Darstellung der Wandlängen hinter Schränken aus. Wenn möglich, empfehlen wir einen Zeitpunkt, an dem das Objekt aufgeräumt ist.

Aus den Daten entsteht ein Grundriss mit Raumbezeichnungen und Maßen, den Sie in Ihr Exposé einbinden. Auf Wunsch gestalten wir ihn so, dass er zu Ihrem Layout passt. Sie erhalten ihn als PDF und als Bilddatei, damit Sie ihn in Portalen und Broschüren verwenden können.

Rundgang und Grundriss richtig einsetzen

Ein 3D-Rundgang ermöglicht Interessenten, sich online im Objekt umzusehen. Er eignet sich für die Vorauswahl, spart unnötige Besichtigungen und wirkt besonders bei Objekten mit Fernkäufern. Ein Rundgang ist aber kein Aufmaß, Maße lassen sich daraus nicht verlässlich entnehmen.

Der Grundriss hingegen gibt Orientierung über Raumaufteilung und Proportionen. Beide ergänzen sich: Der Rundgang vermittelt Atmosphäre, der Plan Struktur. Wir beraten Sie, ob für Ihr Objekt beides nötig ist oder ein Grundriss genügt, damit Sie nicht für Leistungen zahlen, die Sie nicht brauchen.

Flächenangaben und Haftungsfragen

Wir liefern Flächenübersichten aus der Geometrie als Orientierung. Diese sind keine rechtssichere oder amtlich anerkannte Wohnflächenberechnung. Wenn Sie im Exposé Flächen nennen, kennzeichnen Sie sie entsprechend, etwa als ungefähre Angabe auf Basis eines Aufmaßes, und halten Sie die Rechtslage mit dem Eigentümer ab.

Eine verbindliche Berechnung nach Wohnflächenverordnung oder einer anderen Methode kann ein dafür qualifizierter Sachverständiger erstellen. Wir stellen Ihnen die Grundlage bereit, die er nutzen kann, und beraten nicht rechtlich. Welche Formulierung im Exposé angemessen ist, klären Sie intern oder mit Ihrem Rechtsberater.

Bedarf und Lieferprodukt

Welche Unterlagen für welchen Zweck

Lieferprodukte für Immobilienmakler
Ihr BedarfLieferproduktFormat
Grundriss fürs ExposéMaßstäblicher 2D-Grundriss mit RaumnamenPDF, PNG
Online-Vermarktung mit RaumeindruckDigitaler 3D-RundgangWeb-Link
Orientierung zur FlächeFlächenübersicht aus der GeometriePDF
Dachgeschoss und Schrägen verständlich zeigenGrundriss mit SchnittansichtPDF
Unterlage für Käufer und ArchitektenBestandsplan als PlanungsgrundlagePDF, DWG

Häufige Fragen

Fragen aus Ihrer Praxis

Sind die Flächenangaben rechtssicher?

Wir bewerben sie nicht pauschal als rechtssicher oder behördlich anerkannt. Wir legen die Berechnungsgrundlage offen; die rechtliche Verwertung klären Sie im Einzelfall.

Ist ein Matterport-Rundgang ein Aufmaß?

Nein. Ein Rundgang dient der Anschauung. Für maßhaltige Grundrisse empfehlen wir ein Laserscan-Aufmaß.

Wie lange dauert der Termin im Objekt?

Das richtet sich nach Größe und Zugänglichkeit. Bei einer üblichen Wohnung oder einem Einfamilienhaus ist der Aufwand überschaubar. Genaue Angaben nennen wir Ihnen vor dem Termin, wenn wir wissen, wie viele Räume und Geschosse erfasst werden sollen.

Kann ich die Grundrisse in Immobilienportalen nutzen?

Ja, Sie erhalten sie als Bilddatei oder PDF zur Verwendung im Exposé und auf Portalen. Die technischen Anforderungen der Portale wie Dateigröße oder Format sollten Sie uns vorab nennen. Wir bereiten die Dateien dann passend auf.

Ist ein Rundgang dasselbe wie ein Aufmaß?

Nein. Ein Rundgang ist eine Visualisierung zum Ansehen. Er hilft Interessenten bei der Orientierung, ist aber kein Plan und kein Messprotokoll. Für Maße und Grundrisse ist ein Aufmaß erforderlich, aus dem wir den Plan ableiten.

Dürfen wir Flächen im Exposé als Wohnfläche nennen?

Das müssen Sie selbst verantworten. Unsere Flächenübersicht ist eine Orientierung aus dem Aufmaß und keine rechtssichere Wohnflächenberechnung. Wenn die Fläche verbindlich sein soll, empfehlen wir eine Berechnung durch einen dafür qualifizierten Sachverständigen. Rechtsberatung leisten wir nicht.

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  • Unverbindlich
  • Konkretes Angebot statt Pauschalpreis
  • Deutschlandweit
  • Dauer ca. 2 Minuten
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