Fachlich geprüft: 08. November 2026 · Redaktion 3D Vermessung Deutschland
Typische Unterlagen
| Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Grundrisse | Raumstruktur, Wandverläufe, Öffnungen |
| Schnitte | Höhen, Treppen, Dachaufbau |
| Ansichten | Fassadengestaltung, Fenster, Türen |
| Lageplan | Grundstückssituation (amtliche Unterlagen) |
| Flächenaufstellung | Nutzungs- und Kostenplanung |
Was Sie selbst beisteuern können
Baugenehmigungen, Teilungserklärung, Energieausweis und frühere Umbaudokumentation helfen bei der Einordnung.
Sie möchten ein konkretes Angebot? Beschreiben Sie Ihr Objekt in wenigen Schritten.
Bestandspläne erstellen lassenAbsprache mit dem Planer
Fragen Sie Ihren Architekten nach gewünschtem Format und Detailgrad – so bestellen Sie nicht zu viel oder zu wenig.
Unterlagen nach Projektart
| Vorhaben | Meist benötigt | Oft zusätzlich sinnvoll |
|---|---|---|
| Innenumbau | Grundrisse betroffener Geschosse, Schnitt durch Treppen | Raumbuch, Fotodokumentation |
| Dachausbau | Grundrisse, Schnitte, Dachaufsicht, Ansichten | Detailaufnahme Dachstuhl |
| Fassadensanierung | Ansichten, Fensterlisten, Sockel- und Traufanschlüsse | Schnitte mit Aufbauhöhen |
| Nutzungsänderung | Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Flächenübersicht | Bestandsgenehmigungen |
| Anbau oder Aufstockung | Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan | Gebäudehöhen und Abstände |
Was Auftraggeber vorbereiten können
- Vorhandene Genehmigungen, Baubeschreibungen und frühere Planungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Energieausweis und vorhandene Gutachten
- Fotos von Besonderheiten, Schäden oder früheren Umbauten
- Zugang zu allen Räumen, Dach und Keller
- Liste der geplanten Änderungen, damit der Umfang passt
Bestandsplan und Bauvorlage: Wo liegt der Unterschied?
Ein Bestandsplan beschreibt den Ist-Zustand und dient als Arbeitsgrundlage für Entwurf und Fachplanung. Bauvorlagen für das Genehmigungsverfahren sind formal geregelte Unterlagen, die den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung genügen müssen und in der Regel von bauvorlageberechtigten Personen erstellt und unterschrieben werden. Ein Aufmaßplan kann Grundlage solcher Unterlagen sein, ersetzt sie aber nicht.
Welche Pläne in welchem Maßstab und mit welchem Inhalt erforderlich sind, hängt vom Bundesland, vom Verfahren und vom Einzelfall ab. Fragen Sie deshalb früh Ihren Entwurfsverfasser, bevor Sie den Aufmaßauftrag formulieren.
Formate: Was Architekten typischerweise verwenden
Büros arbeiten mit unterschiedlicher Software, etwa AutoCAD, Revit, ArchiCAD oder Allplan. DWG und DXF decken viele 2D-Workflows ab, IFC wird für modellbasierten Austausch genutzt. Eine Punktwolke im Format E57 kann als Referenz zusätzlich hilfreich sein, wenn der Architekt selbst Maße prüfen möchte.
Der Weg von der Anfrage des Architekten zur richtigen Bestellung
Viele Bauherren erhalten vom Architekten nur die knappe Bitte, „aktuelle Bestandspläne“ zu besorgen. Fragen Sie nach, wofür genau: Vorentwurf, Bauvorlage oder Ausführungsplanung stellen unterschiedliche Anforderungen. Für eine erste Machbarkeitsstudie reicht oft ein Grundriss des betroffenen Geschosses, für detaillierte Planung braucht es zusätzlich Schnitte, Ansichten und Höhenangaben.
Bitten Sie den Architekten, kurz zu notieren, welche Geschosse, welche Darstellungsmaßstäbe und welches Dateiformat er erwartet. Diese Notiz geben Sie dem Vermessungsdienstleister weiter. So entsteht ein Lieferumfang, der zum Planungsprozess passt, und Sie vermeiden, dass Pläne in falschem Maßstab oder nicht bearbeitbarem Format ankommen.
Wann ein 3D-Modell statt Plänen sinnvoll sein kann
Ein BIM-Modell lohnt sich vor allem, wenn der Architekt ohnehin modellbasiert plant, etwa in Revit oder ArchiCAD, und wenn viele Fachplaner Daten austauschen. Bei einem kleinen Umbau mit zweidimensionaler Planung ist ein CAD-Grundriss in DWG meist ausreichend und weniger aufwendig. Ein BIM-Modell ist nicht einfach ein CAD-Grundriss mit Höhen, sondern enthält strukturierte Bauteile.
Entscheidungshilfe: Fragen Sie, ob die Modellinformationen später genutzt werden, zum Beispiel für Mengen, Koordination der Haustechnik oder Facility Management. Wenn nicht, bleibt das Modell ungenutzter Aufwand. Eine Punktwolke kann als zusätzliche Referenz dienen, ersetzt aber weder Plan noch Modell.
Grenzen von Bestandsunterlagen und Rückfragen im Projekt
Bestandspläne bilden sichtbare Geometrie ab. Verdeckte Konstruktionen, Leitungen in Wänden oder tragende Eigenschaften lassen sich daraus nicht ablesen. Statische Aussagen, Schadstoffuntersuchungen oder Baugrundfragen bleiben Sache von Fachleuten. Planen Sie dafür gegebenenfalls Bauteilöffnungen oder Gutachten ein.
Rückfragen ergeben sich typischerweise zu Wandstärken, Deckenhöhen und Nischen. Diese klären sich am effizientesten über eine gemeinsame Durchsicht der Zeichnung mit dem Architekten. Welche Unterlagen für Ihr Vorhaben rechtlich erforderlich sind, richtet sich nach Landesbauordnung und Einzelfall und wird vom Entwurfsverfasser bestimmt.
Häufige Fragen
Muss ich dem Architekten Pläne mitbringen?
Das ist hilfreich, aber nicht zwingend. Vorhandene Pläne beschleunigen die Einarbeitung. Wenn sie fehlen oder veraltet sind, ist ein Aufmaß der übliche Weg zu einer Planungsgrundlage.
Wer legt fest, welche Bestandsunterlagen erforderlich sind?
Das richtet sich nach dem Vorhaben und dem Verfahren. Ihr Entwurfsverfasser kann den Bedarf einschätzen. Rechtlich maßgebend sind die Landesbauordnung und die Vorgaben der zuständigen Bauaufsicht.
Reicht ein Grundriss aus dem Exposé?
Meist nicht. Exposé-Grundrisse sind vereinfacht, nicht verlässlich bemaßt und können Abweichungen enthalten. Für Umbauplanung ist ein gemessener Bestand die sichere Grundlage.
Brauche ich einen Lageplan vom Vermesser?
Für Bauanträge werden Lagepläne nach Landesrecht gefordert, die häufig von Vermessungsstellen stammen. Ein Gebäudeaufmaß liefert keinen amtlichen Lageplan. Das klärt Ihr Entwurfsverfasser mit Ihnen.
Reichen alte Baupläne aus dem Archiv aus?
Nur eingeschränkt. Archivpläne zeigen den geplanten oder genehmigten Zustand, nicht zwingend den heutigen. Umbauten, Abweichungen bei der Ausführung und Ungenauigkeiten sind häufig. Als Orientierung sind sie wertvoll, als Planungsgrundlage sollten sie durch ein aktuelles Aufmaß abgeglichen werden. Ihr Architekt entscheidet im Einzelfall, wie weit er sich darauf verlässt.
Wer bestellt die Bestandspläne: Bauherr oder Architekt?
Beides ist möglich. Bestellt der Bauherr direkt, behält er die Rechte an den Daten und kann sie an mehrere Planer weitergeben. Bestellt der Architekt, ist der Lieferumfang oft besser abgestimmt. Klären Sie vertraglich, wer Auftraggeber ist und wie die Nutzungsrechte an den gelieferten Plänen geregelt sind.
Brauche ich für kleine Umbauten überhaupt ein Aufmaß?
Nicht immer. Bei einem einzelnen Raum genügt gelegentlich ein Handaufmaß. Sobald Wände, Öffnungen oder Anschlüsse an angrenzende Räume betroffen sind, steigt aber das Risiko von Fehlern durch Schätzungen. Ein Aufmaß im betroffenen Bereich kann dann Nacharbeit vermeiden. Besprechen Sie das mit Ihrem Planer.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fach- oder Rechtsberatung. Anforderungen können je nach Bundesland und Projekt abweichen.